Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegegeld sichern und Unterstützung bekommen. Dieser Beratungsbesuch hilft Ihnen, die Pflege im Alltag sicher und passend zu gestalten und ist für Pflegegeldbeziehende der Pflegegrade 2–5 regelmäßig verpflichtend.

 

Für Sie ist es komplett kostenlos !

 

Wer benötigt den Beratungsbesuch?

Diese Seite ist besonders wichtig für:

  • Pflegebedürftige: Insbesondere Menschen mit Pflegegrad 2–5, die Pflegegeld beziehen. Für sie ist der regelmäßige Abruf des Beratungsbesuchs gesetzlich vorgeschrieben, und der Nachweis ist unmittelbar relevant.
  • Pflegende Angehörige: Oft organisieren sie die Pflege und suchen Antworten auf wichtige Fragen: Muss der Besuch gemacht werden? Bis wann? Woher bekomme ich den Nachweis? Muss ich ihn selbst an die Pflegekasse schicken? Was passiert, wenn der Nachweis fehlt?

Ihre Fragen zum Beratungsbesuch

Wir beantworten die zentralen Fragen rund um den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI, damit Sie genau wissen, was zu tun ist:

  • Gilt das für mich? (Pflegegrad, Pflegegeld, Verpflichtung oder Freiwilligkeit)
  • Wann muss der Besuch stattfinden? (Zeiträume für Ihren Pflegegrad, Fälligkeit des nächsten Termins)
  • Wer kommt zu mir und was passiert beim Besuch? (Wer darf beraten, Ablauf des Besuchs, besprochene Themen)
  • Bekomme ich dafür einen Nachweis? (Aussehen des Nachweises, Aussteller, notwendige Angaben)
  • Wohin muss der Nachweis? (Eigenständige Einreichung oder Übernahme durch Pflegedienst/Beratungsstelle)
  • Was passiert, wenn ich den Termin verpasse? (Wichtige Informationen zur Kürzung des Pflegegeldes)

Buchen Sie Ihren Beratungsbesuch

Möchten Sie Ihren Beratungsbesuch jetzt buchen oder weitere Fragen klären? Unser Team vom Ambulanten Pflegedienst PecoHomeCare steht Ihnen gerne zur Verfügung. Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse.